Deutschland steht für Perfektion im Detail und klaren Regelungen. Wenn wir den Wasserhahn aufdrehen, erwarten wir Trinkwasser in hoher Qualität. Doch wer stellt sicher, dass die Qualität überall und immer gewährleistet ist? Gibt es Wasseruntersuchungen, wenn ja, wer ist zuständig? Wichtige Fragen, die sich die Verbraucher meist nicht stellen. Die Trinkwasserverordnung von 2001 schreibt vor, dass es klar, farb- und geruchslos aus der Leitung kommen soll. Was eine Verordnung vorschreibt, sollte durch einen entsprechenden Mechanismus kontrolliert werden. An der Stelle offenbart sich eine Lücke: Wasseruntersuchung und die Zuständigkeit dafür sind nicht eindeutig geregelt.
Das Wasser aus unseren Wasserhähnen ist mehrfach recycelt und fließt kilometerweit durch Leitungen. Wasseruntersuchungen sollen sicherstellen, dass unser Trinkwasser, wie es aus der Leitung kommt, stets den Kriterien Trinkwasserverordnung entspricht. Es gibt etwa 6.000 Wasserversorger in Deutschland. Diese sind verantwortlich für die Herstellung und Bereitstellung des Wassers. Zunächst wird das Wasser aus Seen, Flüssen und Grundwasser gewonnen oder aus Abwasser recycled. Anschließend wird es bis in die Häuser, in denen Menschen leben, geliefert. Entlang dieser Prozesskette finden laufend Wasseruntersuchungen statt, die die Qualität kontrollieren. Die Trinkwasserverordnung schreibt exakte Grenzwerte vor, die bis zur Wasseruhr, also dem Zugang zum Haus, gewährleistet sein müssen. Die Verantwortlichkeit für die Durchführung der Wasseruntersuchungen liegt bei den Wasserversorgern und dem Bund.
Kritisch wird es auf den letzten Metern innerhalb der Hausinstallation. Die eigenen Wasserleitungen sind die häufigste Ursache von verschmutztem Leitungswasser. Alte Rohre können aufgrund von chemischen Reaktionen Schwermetalle ins Wasser abgegeben und die Gesundheit gefährden. Die Verantwortlichkeit für regelmäßige Wasseruntersuchungen ist nicht geregelt. Um sicherzustellen, dass das Trinkwasser in Ordnung ist, sollten regelmäßig Wasseruntersuchungen durchgeführt werden. Zuständig für die Wasseruntersuchungen sind laut eine Änderung der Trinkwasserverordnung seit 2011 die Eigentümer der Gebäude und das entsprechende Land. Eine Kontrolle, ob diese der Verpflichtung nachkommen, gibt es nicht. Solange es keine einheitliche Regelung der Zuständigkeiten für Wasseruntersuchungen gibt, muss jeder Einzelne selbst aktiv werden.